Abmahnwelle wegen Google Fonts: So schützen Sie sich!

Google Fonts Abmahnungen erreichen Österreich

Laut einem Urteil des Münchener Landgerichts vom 20.01.2022 kann bei nachladenden Schriftarten von Google eine Schadensersatzforderung auf Sie zukommen. Dies ist vor allem darin begründet, dass Daten in die USA ohne Einwilligung des Besuchers und technischer Notwendigkeit gesendet werden.

 

Manche Rechtsanwälte nutzen dieses Urteil und aktuell gängige Praktiken zur Darstellung von Inhalten auf der Website um massenweise Abmahnungen an kleinere und mittlere Unternehmen zu senden.

 

Sollten Sie nicht sicher sein ob Ihre Website dahingehend datenschutzkonform ist oder falls Sie Unterstützung bei der technischen Umsetzung von Verbesserungen benötigen, so unterstütze ich Sie gerne dabei.

 

Ist Ihre Website datenschutzkonform hinsichtlich Google Fonts?

 

Die Prüfung kann manuell und individuell durch Prüfung des Quellcodes der Website und des verwendeten Content Management Systems erfolgen. Weiters stehen mittlerweile einige Online Tools zur Verfügung welche die Prüfung gratis automatisiert durch die Eingabe der Website URL durchführt.


Beliebte Google Fonts Checker:

 

- https://sicher3.de/google-fonts-checker/

- https://www.ccm19.de/google-fonts-checker/

 

Sollte die Prüfung ergeben, dass Ihre Website extern geladene Google Fonts verwendet, so besteht dringender Handlungsbedarf um einem möglichen Abmahnschreiben zuvorzukommen.

 

Das Google Fonts Problem

 

Sehr viele Content Management Systeme und damit Websites verwenden von Haus aus extern geladene Google Fonts zur Darstellung von Website Inhalten. Beim Aufbau der Website im Browser des Users werden Code Zeilen verarbeitet, die auf externe Ressourcen eines anderen Servers als den eigenen verweisen. Durch das Laden der Google Fonts Dateien vom externen Server, der bei Google häufig in den USA vorzufinden ist, wird die Google Font Datei in den Browser des Users geladen damit der Text in einer schönen Schriftart wie z.B.: Open Sans etc. dargestellt werden kann. Bei dieser Kommunikation mit dem externen Server in den USA werden personenbezogene Daten (IP Adresse) übermittelt.

 

Die Lösung

 

Die Verwendung von lokal auf dem eigenen Server bereitgestellten Schriften für die Darstellung der Inhalte behebt das Problem. Beim Aufbau der Website wird nicht mehr auf externe Server in den USA verwiesen sondern eben auf die Schriftdatei auf dem eigenen Server. Dies bedeutet ebenso, dass keine IP Adresse des Users an Externe weitergegeben wird. Neben der datenschutzrechtlichen Verbesserung kann nebenher womöglich auch ein Perfomancegewinn hinsichtlich Ladezeit der Website erzielt werden. Benötigen Sie Unterstützung bei der Problemlösung?

 

>> Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme

 

Haben Sie bereits eine Google Fonts Abmahnung erhalten?

 

Das können Sie tun:

 

  • ziehen Sie rechtliche Beratung hinzu um das Abmahnschreiben fristgerecht zu beantworten oder kontaktieren Sie Ihre Interessensvertretung
  • Lösen Sie das Datenschutzproblem zügig. (theoretisch wäre es möglich, dass fortlaufend weitere Abmahnungen zugestellt werden solange das Problem nicht behoben ist)
  • prüfen Sie ob die Angaben (v.a. die "geschädigte" IP Adresse), die im Abmahnschreiben genannt wird, auch tatsächlich auf die Website zugegriffen hat
  • sichern Sie Ihre Server-Log Dateien der letzten Monate um den tatsächlichen Zugriff der genannten IP Adresse verifizieren oder ausschließen zu können

 

>> Kontakt aufnehmen